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EHDS (European Health Data Space / Europäischer Gesundheitsdatenraum)

Auf dem Weg zu einer standardisierten Bereitstellung von Gesundheitsinformationen in Europa

Verfügbare Gesundheitsdaten für Privatpersonen, Fachkräfte im Gesundheitswesen, Forschung und Innovation.

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist eine wichtige europäische Gesetzgebung, die die Art und Weise, wie Gesundheitsdaten ausgetauscht und genutzt werden, grundlegend verändert. Das Ziel des EHDS ist es, Patient*innendaten auf sichere und standardisierte Weise über Ländergrenzen hinweg verfügbar zu machen. Das gilt sowohl für die primäre Nutzung (Gesundheitsversorgung) als auch für die sekundäre Nutzung (pseudonymisierte Daten für Forschungszwecke).

Austausch gemäß EHDS ab 2029 verpflichtend

Der EHDS ist im März 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Systeme für elektronische Gesundheitsakten (EHR-Systeme), ab März 2029 die ersten Datenkategorien gemäß den EHDS-Implementierungsleitfäden im EEHRxF-Format bereitzustellen und die Anforderungen an die Protokollierung zu erfüllen. Dabei handelt es sich um:

  • Die Patient*innenzusammenfassung.
  • Die elektronische Verschreibung.
  • Die Medikamentenabgabe.Ab März 2031 kommen hinzu:
  • Bilder und Berichte.
  • Medizinische Testergebnisse wie Laborergebnisse und Berichte.
  • Entlassungsbriefe.

Die Grundprinzipien des EHDS

  • Patient*innen erhalten mehr Kontrolle

    Patient*innen erhalten mehr Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und können diese einfacher mit Gesundheitsdienstleistern teilen, auch über Landesgrenzen hinweg.

  • Verbesserter Datenaustausch

    Dienstleister im Gesundheitswesen müssen medizinische Daten elektronisch und nach einheitlichen EEHRxF-Standards austauschen können. Das fördert die Versorgungskontinuität und verringert den Verwaltungsaufwand.

  • Unterstützung von Innovation und Forschung

    Anonymisierte und gesicherte Datensätze können für wissenschaftliche Studien, die Entwicklung von Strategien und Innovationen im Gesundheitswesen genutzt werden.

  • Regulierung des Marktes

    Alle Systeme, die gemäß dem EHDS unter ein EHR-System fallen, müssen dieselben Anforderungen erfüllen.

  • Patient*innen erhalten mehr Kontrolle

    Patient*innen erhalten mehr Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und können diese einfacher mit Gesundheitsdienstleistern teilen, auch über Landesgrenzen hinweg.

  • Verbesserter Datenaustausch

    Dienstleister im Gesundheitswesen müssen medizinische Daten elektronisch und nach einheitlichen EEHRxF-Standards austauschen können. Das fördert die Versorgungskontinuität und verringert den Verwaltungsaufwand.

  • Unterstützung von Innovation und Forschung

    Anonymisierte und gesicherte Datensätze können für wissenschaftliche Studien, die Entwicklung von Strategien und Innovationen im Gesundheitswesen genutzt werden.

  • Regulierung des Marktes

    Alle Systeme, die gemäß dem EHDS unter ein EHR-System fallen, müssen dieselben Anforderungen erfüllen.

Was bedeutet der EHDS für Gesundheitseinrichtungen und Anbieter?

Gesundheitseinrichtungen

Der EHDS regelt die Art und Weise, wie Informationen im Gesundheitswesen ausgetauscht werden müssen. Gesundheitseinrichtungen werden daher sofort mit den Folgen der Einführung der neuen Gesetzgebung konfrontiert. Darunter:

  • Anpassung der IT-Infrastruktur
    Systeme müssen interoperabel sein und den europäischen Standards für Datenaustausch gemäß dem europäischen Austauschformat EEHRxF entsprechen, wie zum Beispiel HL7 FHIR.
  • Verstärkter Fokus auf Datenqualität
    Zuverlässige und strukturierte Daten werden sowohl für die primäre Nutzung (Versorgungsprozesse) als auch für die sekundäre Nutzung (Forschung und Analyse) unerlässlich.
  • Neue Prozesse und Governance
    Gesundheitseinrichtungen sehen sich mit neuen Verpflichtungen in Bezug auf Datenzugriff, Einwilligung und Datenaustausch konfrontiert.
  • Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Gesundheitseinrichtung
    Gesundheitsnetzwerke werden internationaler, wodurch Zusammenarbeit und Integration immer wichtiger werden.

Möchten Sie mehr über den EHDS erfahren? Oder hätten Sie gerne eine Beratung, wie Sie vorgehen sollen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Anbieter

Für Anbieter von IT-Lösungen im Bereich Gesundheitswesen bringt EHDS einige grundlegende Verpflichtungen mit sich. Dazu gehören technische und rechtliche Aspekte wie zum Beispiel:

  • Sicherheit
    Sicherstellen, dass die Systeme die Anforderungen an Produktsicherheit, Interoperabilität und Informationssicherheit erfüllen.
  • Zertifizierung und CE-Kennzeichnung
    Nachweis, dass das System die Anforderungen erfüllt, einschließlich der Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation sowie der Anbringung einer CE-Kennzeichnung.
  • Informationsbereitstellung
    Benutzer*innen müssen klare Informationen zur Nutzung des Systems erhalten.
  • Korrekturmaßnahmen
    Ergreifen von Korrekturmaßnahmen, wenn die Systeme die Anforderungen nicht (mehr) erfüllen.
  • Meldepflicht
    Systemmängel müssen Vertriebspartnern, Importeuren und Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.

Der EHDS-Zeitplan

2026

Veröffentlichung der Implementierungsleitfäden der EHDS-Arbeitsgruppe XT-EHR.

2027

Veröffentlichung der Vorschriften zur Implementierung, in denen die Verpflichtungen aus dem EHDS gesetzlich festgelegt werden. Außerdem werden für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem das EHDS verbindlich ist, zuständige Behörden benannt, darunter: Behörde für digitale Gesundheitsversorgung, Health Data Access Body (HDAB, Datenzugangsstelle).

2029

EHR-Systeme müssen erste Datenkategorien gemäß EHDS bereitstellen: Patient*innenzusammenfassung, elektronischer Verschreibungsbericht und Medikamentenausgabe.

2031

Die Datenkategorien werden um Bilder und Berichte, medizinische Testergebnisse (Laborergebnisse und Berichte) sowie Entlassungsberichte erweitert.

Gute Vorbereitung

EHDS verlangt von Gesundheitseinrichtungen und Anbietern von Gesundheits-IT einen strategischen Ansatz, bei dem Technologie, Prozesse und Compliance zusammenkommen. Bereiten Sie sich gut auf die neuen gesetzlichen Vorschriften vor. Möchten Sie wissen, wie Sie das angehen sollen, oder brauchen Sie Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die beste Vorgehensweise für Ihre Einrichtung zu finden.

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Häufig gestellte Fragen zum EHDS

Lesen Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Was ist der EHDS im Wesentlichen?

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist eine Verordnung zur Förderung der Patient*innenversorgung, der wissenschaftlichen Forschung, der Innovation und der Politik in Europa.

    Die Verordnung besteht aus drei Teilen:

    1.        Primäre Datennutzung.
    Die grenzüberschreitende Bereitstellung elektronischer Gesundheitsdaten und deren Austausch zum Zweck der Gesundheitsversorgung.

    2.        Sekundäre Datennutzung.
    Die Bereitstellung anonymisierter Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Gesetzgebung.

    3.        Regulierung des Marktes für Gesundheits-IT.
    Ein offener europäischer Markt für EHR-Systeme zur Förderung sowohl der primären als auch der sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten.

  • Was bedeutet der EHDS für Anbieter, die Systeme liefern, die unter die Vorschriften des EHDS fallen?

    Anbieter müssen:

    Anforderungen an die Interoperabilität (EEHRxF, das europäische Austauschformat, und IHE-Transaktionen für Bilder) sowie an die Protokollierung für die folgenden 6 Datenkategorien erfüllen:
    Ab März 2029

    1. Patient*innenzusammenfassung
    2. Digitale Rezepte
    3. Medikamentenabgabe

    Ab März 2031

    4. Medizinisches Bildmaterial und Berichte
    5. Medizinische Testergebnisse und Berichte
    6. Entlassungsbriefe

    • Durch eine Selbstbewertung nachweisen, dass ihre Systeme die Anforderungen erfüllen.
    • Benutzer*innen mit einer verständlichen Dokumentation gut über die Funktionsweise ihrer Lösung informieren.
    • Vorfälle und Mängel melden und beheben.
  • Was ist das europäische Austauschformat für elektronische Patientendaten (EEHRxF)?

    Das European Electronic Health Record Exchange Format (EEHRxF) ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Format, das auf FHIR basiert und entwickelt wurde, um den sicheren und interoperablen Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der gesamten EU zu erleichtern. Es ermöglicht die nahtlose Übertragung von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Softwareanwendungen, Geräten und Gesundheitsdienstleistern.

  • Was bedeutet der EHDS für Privatpersonen?

    Privatpersonen haben unter anderem diese Rechte:

    • Toegang tot gezondheidsgegevens uit de 6 datacategorieën.
      Per maart 2029
      1. Patiëntsamenvatting
      2. Digitale recepten
      3. Medicatie uitgifte
      Per maart 2031
      4. Medisch beeldmateriaal en verslagen
      5. Medische testresultaten en verslagen
      6. Ontslagbrieven
    • Een digitale download van deze gegevens.
    • Op verzoek gezondheidsgegevens te delen met andere zorgverleners (data portabiliteit) in eigen of ander Europese Lidstaat.
    • Rectificatie van gegevens.
    • Invoeren van eigen gegevens in een EPD-systeem.
    • Zeggenschap over het delen van gegevens, opt-out onder de EHDS.
    • Geïnformeerd worden over een relevante (neven)bevindingen uit onderzoek, tenzij men aangeeft dat niet te willen.
  • Was bedeutet der EHDS für Gesundheitsdienstleister?
    • Zugang zu Gesundheitsdaten aus den 6 Datenkategorien auf benutzerfreundliche Weise:

    Ab März 2029

    1. Patient*innenzusammenfassung
    2. Digitale Rezepte
    3. Medikamentenabgabe

    Ab März 2031
    4. Medizinisches Bildmaterial und Berichte
    5. Medizinische Testergebnisse und Berichte
    6. Entlassungsbriefe

    • Der Gesundheitsdienstleister kann auf Anfrage einen Download von Gesundheitsdaten an eine Person oder an ein anderes KIS-System weitergeben.
    • Der Gesundheitsdienstleister kann über MyHealth@EU die Gesundheitsdaten einer Person bei einem Gesundheitsdienstleister in einem anderen europäischen Land abrufen.
      Nach Genehmigung der Datenanfrage durch die HDAB (Datenzugangsstelle):
    • Der Gesundheitsdienstleister stellt anonymisierte (oder pseudonymisierte) Daten für die Sekundärnutzung zur Verfügung.
    • Der Gesundheitsdienstleister kann – zum Beispiel für Forschungszwecke – über HealthData@EU Datensätze aus einem anderen europäischen Land anfordern.

Weitere Informationen zur Datenverfügbarkeit

Möchten Sie mehr über Datenverfügbarkeit erfahren? Dann lesen Sie auch unsere Artikel über  XDS und Datenverfügbarkeit und Systemintegration.